Auktionator Herne | Castroper Str. 81a | 44628 Herne | Tel: 00 49 (0) 171 / 748 12 43 |
Versteigerungsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden die nachfolgenden Punkte
anerkannt und zum Inhalt der Vereinbarungen mit dem Versteigerer gemacht:
1.
Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Karl & Uwe Lippe KUL GmbH,
(im Folgenden "Versteigerer"), im Namen und für Rechnung des Einlieferers
durchgeführt. Die Namhaftmachung der Einlieferer ist gewährleistet. Eigenware
ist im Besitzverzeichnis des jeweiligen Kataloges besonders aufgeführt.
2.
Der Versteigerer behält sich vor, die zur Versteigerung gelangenden
Gegenstände (im Folgenden "Auktionsware") zu Katalognummern
zusammenzufassen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt,
außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
3.
Die gesamte Auktionsware kann vor der Versteigerung besichtigt und geprüft
werden. Sie ist gebraucht und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im
Augenblick des Zuschlages befindet. Ersatzstücke im Sinne einer Nachlieferung
gemäß § 439 BGB existieren nicht. Mit Ausnahme der aus dem Katalog
ersichtlichen Eigenware übernimmt der Versteigerer keine Haftung für offene
und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet er sich,
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (§ 438 BGB) vorgetragene und
begründete Mängelrügen des Ersteigerers unverzüglich an den Einlieferer der
bemängelten Sache weiterzuleiten. Der Versteigerer übernimmt bezüglich der
versteigerten Gegenstände weder Beschaffenheits- noch Haltbarkeitsgarantien.
Beschreibungen im Katalog, insbesondere die Angabe von Maßen, Gewicht,
Herkunft, Alter, Vollständigkeit, Erhaltungszustand usw. wurden nach bestem
Wissen und Gewissen in den Katalog aufgenommen, dienen aber der
Abgrenzung der Auktionsgegenstände untereinander und stellen keine
kaufrechtlichen Beschaffenheitsangaben, insbesondere keinen Antrag auf
Abschluss einer Beschaffenheitsvereinbarung dar. Der Erhaltungszustand der
Auktionsware wird im Katalog nur gelegentlich erwähnt. Fehlende Angaben zum
Erhaltungszustand der Auktionsware begründen ebenfalls keine
Beschaffenheitsvereinbarung. Entsprechendes gilt für mündliche oder
schriftliche Auskünfte, die sich ein Ersteigerer von Mitarbeitern des
Versteigerungshauses einholt.
4.
Der Aufruf erfolgt regelmäßig zum Katalogpreis, es sei denn, dass bereits höhere
schriftliche Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers,
in der Regel um 10 %, mindestens jedoch um € 10,00. Der Versteigerer kann ein
Gebot ablehnen; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem
Versteigerer nicht bekannt ist, nicht bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit
leistet. In diesem Fall bleibt das vorangegangene Gebot verbindlich. Maßgeblich
für schriftliche Gebote ist ausschließlich die Katalognummer und nicht die
Titelangabe. Nur Kunden, denen das Auktionshaus eine Kundennummer erteilt
hat, können ihre schriftlichen Gebote per Fax senden. Neukunden werden erst
nach ausreichender Legitimation als Bieter akzeptiert. Aus rechtlichen Gründen
können wir keine Gebote via E-Mail annehmen. Schriftliche sowie telefonische
Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion eingegangen
sein. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass
eine Verbindung zustande kommt. Die Gebote sind bindend und verstehen sich
ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer. Die Zuschläge erfolgen bestmöglich.
5.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot
abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche schriftliche Gebot ab,
entscheidet die zeitliche Reihenfolge der eingegangenen Gebote oder in
Zweifelsfällen das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag
zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig
abgegebenes, höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet
worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Will ein
Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, kann der Versteigerer ihm
dennoch den Zuschlag erteilen und Vertragserfüllung verlangen oder den
Zuschlag auf das unmittelbar vorher abgegebene Gebot erteilen oder den
Gegenstand neu ausrufen. Der Versteigerer kann die Erteilung des Zuschlages
verweigern oder den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen, wenn ein besonderer
Grund vorliegt. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Ersteigerer 4 Wochen
an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen
Zuschlag, so erlischt sein Gebot. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht
genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage
an den höher Bietenden abgegeben werden.
6.
Der Zuschlag verpflichtet zur unverzüglichen Abnahme und Zahlung des
Kaufpreises. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für etwaige
Beschädigungen, Verluste usw. auf den Ersteigerer über, das Eigentum erst nach
vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Übergabe. Jeder Ersteigerer
erwirbt in eigenem Namen auf eigene Rechnung und ist für seine Bieternummer
selbst verantwortlich.
7.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt
wird (Zuschlagpreis), einem Aufgeld von 20 -10 % aus dem Zuschlagpreis und der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die nur auf das Aufgeld erhoben wird.
Der Bieter trägt neben dem Zuschlagpreis die Kosten der Vertragsabwicklung.
Die Kosten der Vertragsabwicklung betragen bei gebrauchten Fahrzeugen, die
der Differenzbesteuerung nach § 25 a Umsatzsteuergesetz der Bundesrepublik
unterliegen, pauschal 10% des Zuschlagpreises, mindestens aber EUR 200,00. Die
Kosten der Vertragsabwicklung betragen bei allen umsatzsteuerrechtlich
regelbesteuerten Inlandslieferungen, in denen keine Differenzbesteuerung nach
§ 25 a Umsatzsteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland greift, pauschal
8,4% des Brutto-Zuschlagpreises zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer,
mindestens aber EUR 168,07 zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei
der gemäß Ziffer 1 besonders gekennzeichneten Eigenware wird die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Netto-Rechnungspreis (Zuschlagpreis +
Aufgeld) erhoben. Die im Katalog mit * gekennzeichnete Eigenware unterliegt
dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Während oder unmittelbar nach der
Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung durch den
Versteigerer, der sich insoweit den Einwand irrtümlicher Berechnung vorbehält.
8.
Der Kaufpreis gemäß Ziffer 7 ist nach dem Zuschlag und der Aushändigung der
Rechnung sofort fällig und bar an den Versteigerer zu bezahlen, wenn das Gebot
persönlich abgegeben wurde. Bei Bezahlung, bzw. Anzahlung der Fahrzeuge am
Tag der Auktion. Vollständige Zahlung & Abholung innerhalb von 3 Werktagen, ab
dem 4. Tag wird eine Standgebühr von 10 Euro/Tag (inkl. 19% MwSt.) erhoben, ab
dem 8. Tag von 30 Euro/Tag (inkl. 19% MwSt.). Mit Erteilung des Zuschlags gehen
Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Bieter über. Das Eigentum wird erst ab
vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen. Jede Lagerung erfolgt
grundsätzlich auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Bei Erwerb durch
schriftliches Gebot ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum
fällig und zu leisten. Schecks können erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift
unter Berechnung aller Spesen als Erfüllung anerkannt werden. Leistet der
Ersteigerer auf eine Mahnung des Versteigerers, die nach Eintritt der Fälligkeit
erfolgt, den Kaufpreis nicht, so kommt er durch diese Mahnung in
Zahlungsverzug. Der Ersteigerer kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung
des Kaufpreises spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von
30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Stundung des
Kaufpreises wird nicht gewährt. Der Versteigerer ist im Verzugsfall berechtigt,
den gesamten Kaufpreis im eigenen Namen gegen den Ersteigerer gerichtlich
geltend zu machen.
9.
Bei Zahlungsverzug kann der Versteigerer, unbeschadet weitergehender
Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite verlangen. Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur
Zahlung oder Abnahme eines ersteigerten Gegenstandes in Verzug, so haftet er
für jeglichen dadurch entstandenen Schaden; der Versteigerer kann wahlweise
Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen und den Gegenstand auf Kosten des Ersteigerers nochmals
versteigern. In diesem Fall haftet der Ersteigerer, dessen Rechte aus dem
vorangegangenen Zuschlag erlöschen, für jeden Ausfall; auf einen möglichen
Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch und wird auch nicht zu einem weiteren
Gebot zugelassen. Die gesetzlichen Rechte des Versteigerers, die sich aus dem
Verzug des Ersteigerers ergeben, bleiben unberührt.
10.
Erfüllungsort für die Übereignung der ersteigerten Ware sind die
Geschäftsräume des Versteigerers. Ein Anspruch des Ersteigerers auf Versand
der ersteigerten Ware besteht nicht. Ein Versand erfolgt nur ausnahmsweise und
auf ausdrückliche Beauftragung durch den Ersteigerer und auf seine Kosten und
Gefahr. Die Kosten für Verpackung und Versendung werden nach Größe,
Zuschlagpreis und Empfindlichkeit bei der Beauftragung errechnet und sofort
fällig. Verpackung und Versendung erfolgen erst nach Zahlung dieser Kosten.
Auktionsware, die nicht unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach der
Auktion vom Ersteigerer abgeholt wird, kann ohne Mahnung auf Kosten und
Gefahr des Ersteigerers bei einem Spediteur eingelagert werden. Die Haftung für
etwaige Beschädigung (z.B. an Bilderrahmen und Verglasung), Verlust usw. der
Auktionsware ist ausgeschlossen; Ziffer 11 Satz 2 gilt entsprechend. Ersteigerte,
aber eingelagerte Gegenstände werden erst nach vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert.
11.
Gegenüber einem Ersteigerer von Eigenware, der Unternehmer im Sinne des §
14 BGB ist, wird die kaufrechtliche Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen. Auch für alle anderen Fälle
vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche eines Ersteigerers oder
eines sonstigen Teilnehmers an einer Vorbesichtigung oder Auktion gegen den
Versteigerer hat dieser nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, eine
Haftung des Versteigerers wegen leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Ziffer 11 Satz 2 gilt entsprechend.
12.
Jeder Besucher, der sich in den Geschäftsräumen des Versteigerers aufhält,
haftet für jeden von ihm verursachten Schaden auch ohne sein Verschulden.
13.
Der Versteigerer kann Personen aus besonderen Gründen, insbesondere wegen
einer Störung der Versteigerung, von der weiteren Teilnahme ausschließen.
14.
Der Inhalt dieser Versteigerungsbedingungen gilt sinngemäß auch für den
Freihandverkauf.
15.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Normen des
Kollisionsrechts. Es gilt ausschließlich die deutsche Sprachversion der
Versteigerungsbedingungen. Das UN-Abkommen über Verträge des
internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Zahlungs- und
Erfüllungsort ist Herne. Wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische
Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
oder wenn er im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen allgemeinen
Gerichtsstand hat oder falls sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder falls er seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der
deutschen Gesetze verlegt hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Herne
vereinbart.
16.
Personenbezogene Daten, wie Ihr Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer oder
eMail-Adresse werden erfasst, wenn diese Daten von Ihnen freiwillig angegeben
werden. Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich für die Abwicklung des
Pfandgeschäftes, Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
17.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam
sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu
ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich
zulässiger Weise am nächsten kommen.
Stand Januar 2012
Auktionator Karl & Uwe Lippe
KUL GmbH
Castroper Str. 81a
44628 Herne
Tel. 0 2323 / 1465 721
Fax 0 2323 / 1465 729
E-Mail info@auktionator-herne.de
Internet www.Auktionator-Herne.de