Wir als Auktionshaus, öffentlich zugelassene

Auktionatoren in Herne führen Pfand-,

Insolvenz-, Nachlass- & Öffentliche-

Versteigerungen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre

Fahrzeuge bis hin zu Immobilien oder bei

Geschäftsaufgabe, Insolvenzmassen,

Wertgegenstände aller Art über uns als

Versteigerer schnell und zum höchstbietenden

Gebot zu vermarkten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Sie können uns direkt telefonisch unter

0049 (0) 171 / 748 12 43 erreichen.

Nächste Auktion:

Aufgrund der aktuellen Coronasituation

finden keine Auktionen statt.

Auktionator Herne | Castroper Str. 81a | 44628 Herne | Tel: 00 49 (0) 171 / 748 12 43 |
AUKTIONATOR  HERNE Auktionator Karl & Uwe Lippe KUL GmbH

Aus unserem aktuellen Fahrzeugangebot:

Zum Verband

Sie   möchten   bei   einer   unserer   Auktionen   mitbieten   oder   mitbieten   lassen?   Informationen   über   aktuelle   Versteigerungen   sowie   alle wichtigen Schritte zur erfolgreichen Auktion finden Sie in den folgenden Texten. Wir beraten Sie gerne zu weiteren Fragen. Auktionen   finden   im   Einzelnen   als   Fahrzeug-   (alles   was   einen   Motor   besitzt),   Pfand-,   Unternehmens-,   Immobilien-,   Elektronik-, Oldtimer-,   Betriebs-/Geschäfts-,   Maschinen-   oder   auch   komplette   Lager-/Waren-Auktionen   statt.   Mit   der   Teilnahme   an   der   Auktion, ob    schriftlich    oder    persönlich,    bestätigen    Sie    die    Kenntnisnahme    der    Versteigerungsbedingungen.    Alle    Gegenstände    sind gebraucht.   Alle   Gegenstände/Auktionsgüter   können   vor   der   Versteigerung   zwei   Stunden   besichtigt   werden.   Verkauft   wird   unter Ausschluss   der   Gewährleistung.   Alle   Beschreibungen   stellen   keine   Garantie   im   Rechtssinne   dar.   Nutzen   Sie   bitte   die   Möglichkeit der   persönlichen   Besichtigung   vor   der   Auktion.   Die   nach   bestem   Wissen,   Gewissen   zusammengestellten   Katalogbeschreibungen stellen   keine   Garantien   im   Rechtssinne   dar.   Bitte   überzeugen   Sie   sich   selbst   vom   Zustand   aller   zu   versteigernden   Sachen.   Den Interessenten   steht   es   frei,   sich   über   das   Ausmaß,   den   Umfang   oder   Art   selbst   zu   erkundigen   und   die   Besichtigung   selbst wahrzunehmen.      Der      Zuschlag      verpflichtet      zur      Abnahme      des      Auktionsguts.      Es      gibt      leider      ausnahmslos      keinerlei Gewährleistung/Gewährleistungsansprüche   sowie   keine   Rückgaberecht   oder   Widerrufrecht,   auch   nicht   wenn   sich   im   Nachhinein Mängeln   herausstellen.   Für   den   Ersteigerer   sind   die   abgegebenen   Gebote   immer   bindend,   ob   in   schriftlicher   Form,   vor   der   Auktion oder   persönlich   während   der   Auktion,   für   uns   als   Auktionator   jedoch   freibleibend.   Das   Eigentum   an   der   versteigerten   Sache   geht mit   vollständiger   Bezahlung   auf   den   Ersteigerer   über.   Zum   Zuschlagspreis   ist   ein   Aufgeld   zu   entrichten,   zzgl.   oder   inkl.   der gesetzlichen   Mehrwertsteuer.   Mit   Erteilung   des   Zuschlages   geht   die   Gefahr   für   einen   Schaden   oder   den   Verlust   sofort   auf   den Ersteigerer   über.   Wird   das   mit   dem   Einlieferer   vereinbarte   Limit   nicht   erreicht   so   erfolgt   ein   Zuschlag   immer   unter   Vorbehalt.   Der Gesamtbetrag   ist   mit   dem   Zuschlag   fällig.   Der   Erwerber   verpflichtet   sich   die   ersteigerten   Gegenstände   sofort   abzuholen.   Sind   Sie ein    gewerblicher    Bieter,    legen    Sie    bitte    Ihre    Gewerbeanmeldung    sowie    bei    juristischen    Personen    bitte    zusätzlich    den Handelsregisterauszug   vor.   Den   Zuschlag   bekommen   Sie   wenn   Sie   Höchstbietender   sind   und   nach   dreimaligem   wiederholen   Ihres Gebotes durch den Auktionator kein höheres Gebot folgt. Dann erhalten Sie den Zuschlag. Im Folgenden finden Sie die Auktionsbedingungen sowie die Auktionsverordnung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg. Versteigerungsbedingungen Durch   die   Teilnahme   an   der   Versteigerung   werden   die   nachfolgenden   Punkte   anerkannt   und   zum   Inhalt   der   Vereinbarungen   mit dem Versteigerer gemacht: 1.   Die   Versteigerung   erfolgt   freiwillig.   Sie   wird   von   der   Karl   &   Uwe   Lippe   KUL   GmbH,   (im   Folgenden   "Versteigerer"),   im   Namen   und für     Rechnung     des     Einlieferers     durchgeführt.     Die     Namhaftmachung     der     Einlieferer     ist     gewährleistet.     Eigenware     ist     im Besitzverzeichnis des jeweiligen Kataloges besonders aufgeführt. 2.    Der    Versteigerer    behält    sich    vor,    die    zur    Versteigerung    gelangenden    Gegenstände    (im    Folgenden    "Auktionsware")    zu Katalognummern    zusammenzufassen,    zu    trennen    und,    wenn    ein    besonderer    Grund    vorliegt,    außerhalb    der    Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. 3.   Die   gesamte   Auktionsware   kann   vor   der   Versteigerung   besichtigt   und   geprüft   werden.   Sie   ist   gebraucht   und   wird   in   dem Zustand   versteigert,   in   dem   sie   sich   im   Augenblick   des   Zuschlages   befindet.   Ersatzstücke   im   Sinne   einer   Nachlieferung   gemäß   § 439   BGB   existieren   nicht.   Mit   Ausnahme   der   aus   dem   Katalog   ersichtlichen   Eigenware   übernimmt   der   Versteigerer   keine   Haftung für     offene     und     versteckte     Mängel     sowie     Zuschreibungen,     jedoch     verpflichtet     er     sich,     innerhalb     der     gesetzlichen Gewährleistungsfrist   (§   438   BGB)   vorgetragene   und   begründete   Mängelrügen   des   Ersteigerers   unverzüglich   an   den   Einlieferer   der bemängelten   Sache   weiterzuleiten.   Der   Versteigerer   übernimmt   bezüglich   der   versteigerten   Gegenstände   weder   Beschaffenheits- noch    Haltbarkeitsgarantien.    Beschreibungen    im    Katalog,    insbesondere    die    Angabe    von    Maßen,    Gewicht,    Herkunft,    Alter, Vollständigkeit,   Erhaltungszustand   usw.   wurden   nach   bestem   Wissen   und   Gewissen   in   den   Katalog   aufgenommen,   dienen   aber der     Abgrenzung     der     Auktionsgegenstände     untereinander     und     stellen     keine     kaufrechtlichen     Beschaffenheitsangaben, insbesondere   keinen   Antrag   auf   Abschluss   einer   Beschaffenheitsvereinbarung   dar.   Der   Erhaltungszustand   der   Auktionsware   wird im   Katalog   nur   gelegentlich   erwähnt.   Fehlende   Angaben   zum   Erhaltungszustand   der   Auktionsware   begründen   ebenfalls   keine Beschaffenheitsvereinbarung.    Entsprechendes    gilt    für    mündliche    oder    schriftliche    Auskünfte,    die    sich    ein    Ersteigerer    von Mitarbeitern des Versteigerungshauses einholt. 4.   Der   Aufruf   erfolgt   regelmäßig   zum   Katalogpreis,   es   sei   denn,   dass   bereits   höhere   schriftliche   Gebote   vorliegen.   Gesteigert   wird nach   Ermessen   des   Versteigerers,   in   der   Regel   um   10   %,   mindestens   jedoch   um   €   10,00.   Der   Versteigerer   kann   ein   Gebot ablehnen;    dies    gilt    insbesondere    dann,    wenn    ein    Bieter,    der    dem    Versteigerer    nicht    bekannt    ist,    nicht    bis    zum    Beginn    der Versteigerung   Sicherheit   leistet.   In   diesem   Fall   bleibt   das   vorangegangene   Gebot   verbindlich.   Maßgeblich   für   schriftliche   Gebote   ist ausschließlich   die   Katalognummer   und   nicht   die   Titelangabe.   Nur   Kunden,   denen   das   Auktionshaus   eine   Kundennummer   erteilt hat,    können    ihre    schriftlichen    Gebote    per    Fax    senden.    Neukunden    werden    erst    nach    ausreichender    Legitimation    als    Bieter akzeptiert.   Aus   rechtlichen   Gründen   können   wir   keine   Gebote   via   E-Mail   annehmen.   Schriftliche   sowie   telefonische   Gebote   müssen spätestens   24   Stunden   vor   Beginn   der   Auktion   eingegangen   sein.   Bei   telefonischen   Geboten   kann   nicht   dafür   eingestanden werden,   dass   eine   Verbindung   zustande   kommt.   Die   Gebote   sind   bindend   und   verstehen   sich   ohne   Aufgeld   und   Mehrwertsteuer. Die Zuschläge erfolgen bestmöglich. 5.   Der   Zuschlag   wird   erteilt,   wenn   nach   dreimaligem   Aufruf   kein   höheres   Gebot   abgegeben   wird.   Geben   mehrere   Personen   das gleiche   schriftliche   Gebot   ab,   entscheidet   die   zeitliche   Reihenfolge   der   eingegangenen   Gebote   oder   in   Zweifelsfällen   das   Los.   Der Versteigerer    kann    den    erteilten    Zuschlag    zurücknehmen    und    die    Sache    erneut    ausbieten,    wenn    irrtümlich    ein    rechtzeitig abgegebenes,   höheres   Gebot   übersehen   und   dies   vom   Bieter   sofort   beanstandet   worden   ist   oder   sonst   Zweifel   über   den   Zuschlag bestehen.   Will   ein   Höchstbietender   sein   Gebot   nicht   gelten   lassen,   kann   der   Versteigerer   ihm   dennoch   den   Zuschlag   erteilen   und Vertragserfüllung   verlangen   oder   den   Zuschlag   auf   das   unmittelbar   vorher   abgegebene   Gebot   erteilen   oder   den   Gegenstand   neu ausrufen.   Der   Versteigerer   kann   die   Erteilung   des   Zuschlages   verweigern   oder   den   Zuschlag   unter   Vorbehalt   erteilen,   wenn   ein besonderer   Grund   vorliegt.   Erfolgt   ein   Zuschlag   unter   Vorbehalt,   ist   der   Ersteigerer   4   Wochen   an   sein   Gebot   gebunden.   Erhält   er innerhalb   dieser   Zeit   nicht   den   vorbehaltlosen   Zuschlag,   so   erlischt   sein   Gebot.   Wird   ein   Vorbehalt   durch   den   Einlieferer   nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage an den höher Bietenden abgegeben werden. 6.   Der   Zuschlag   verpflichtet   zur   unverzüglichen   Abnahme   und   Zahlung   des   Kaufpreises.   Mit   der   Erteilung   des   Zuschlages   geht   die Gefahr   für   etwaige   Beschädigungen,   Verluste   usw.   auf   den   Ersteigerer   über,   das   Eigentum   erst   nach   vollständiger   Zahlung   des Kaufpreises   und   der   Übergabe.   Jeder   Ersteigerer   erwirbt   in   eigenem   Namen   auf   eigene   Rechnung   und   ist   für   seine   Bieternummer selbst verantwortlich. 7.   Der   Kaufpreis   setzt   sich   zusammen   aus   dem   Betrag,   auf   den   der   Zuschlag   erteilt   wird   (Zuschlagpreis),   einem   Aufgeld   von   20   -10 %   aus   dem   Zuschlagpreis   und   der   jeweiligen   gesetzlichen   Mehrwertsteuer,   die   nur   auf   das   Aufgeld   erhoben   wird.   Bei   der   gemäß Ziffer   1   besonders   gekennzeichneten   Eigenware   wird   die   jeweilige   gesetzliche   Mehrwertsteuer   auf   den   Netto-Rechnungspreis (Zuschlagpreis     +     Aufgeld)     erhoben.     Die     im     Katalog     mit     *     gekennzeichnete     Eigenware     unterliegt     dem     ermäßigten Mehrwertsteuersatz.   Während   oder   unmittelbar   nach   der   Versteigerung   ausgestellte   Rechnungen   bedürfen   der   Nachprüfung durch den Versteigerer, der sich insoweit den Einwand irrtümlicher Berechnung vorbehält. 8.   Der   Kaufpreis   gemäß   Ziffer   7   ist   nach   dem   Zuschlag   und   der   Aushändigung   der   Rechnung   sofort   fällig   und   bar   an   den Versteigerer   zu   bezahlen,   wenn   das   Gebot   persönlich   abgegeben   wurde.   Bei   Erwerb   durch   schriftliches   Gebot   ist   die Zahlung   innerhalb   von   8   Tagen   nach   Rechnungsdatum   fällig   und   zu   leisten.   Schecks   können   erst   nach   vorbehaltloser Bankgutschrift   unter   Berechnung   aller   Spesen   als   Erfüllung   anerkannt   werden.   Leistet   der   Ersteigerer   auf   eine   Mahnung des   Versteigerers,   die   nach   Eintritt   der   Fälligkeit   erfolgt,   den   Kaufpreis   nicht,   so   kommt   er   durch   diese   Mahnung   in Zahlungsverzug.    Der    Ersteigerer    kommt    auch    ohne    Mahnung    mit    der    Zahlung    des    Kaufpreises    spätestens    dann    in Zahlungsverzug,   wenn   er   nicht   innerhalb   von   30   Tagen   nach   Fälligkeit   und   Zugang   der   Rechnung   Zahlung   leistet.   Stundung des   Kaufpreises   wird   nicht   gewährt.   Der   Versteigerer   ist   im   Verzugsfall   berechtigt,   den   gesamten   Kaufpreis   im   eigenen Namen gegen den Ersteigerer gerichtlich geltend zu machen. 9.   Bei   Zahlungsverzug   kann   der   Versteigerer,   unbeschadet   weitergehender   Ansprüche,   Verzugszinsen   in   Höhe   des   banküblichen Zinssatzes   für   offene   Kontokorrentkredite   verlangen.   Kommt   der   Ersteigerer   mit   seiner   Pflicht   zur   Zahlung   oder   Abnahme   eines ersteigerten   Gegenstandes   in   Verzug,   so   haftet   er   für   jeglichen   dadurch   entstandenen   Schaden;   der   Versteigerer   kann   wahlweise Erfüllung    des    Kaufvertrages    oder    Schadensersatz    wegen    Nichterfüllung    verlangen    und    den    Gegenstand    auf    Kosten    des Ersteigerers   nochmals   ver­steigern.   In   diesem   Fall   haftet   der   Ersteigerer,   dessen   Rechte   aus   dem   vorangegangenen   Zuschlag erlöschen,   für   jeden   Ausfall;   auf   einen   möglichen   Mehrerlös   hat   er   jedoch   keinen   Anspruch   und   wird   auch   nicht   zu   einem   weiteren Gebot    zugelassen.    Die    gesetzlichen    Rechte    des    Versteigerers,    die    sich    aus    dem    Verzug    des    Ersteigerers    ergeben,    bleiben unberührt. 10.    Erfüllungsort    für    die    Übereignung    der    ersteigerten    Ware    sind    die    Geschäftsräume    des    Versteigerers.    Ein    Anspruch    des Ersteigerers   auf   Versand   der   ersteigerten   Ware   besteht   nicht.   Ein   Versand   erfolgt   nur   ausnahmsweise   und   auf   ausdrückliche Beauftragung   durch   den   Ersteigerer   und   auf   seine   Kosten   und   Gefahr.   Die   Kosten   für   Verpackung   und   Versendung   werden   nach Größe,   Zuschlagpreis   und   Empfindlichkeit   bei   der   Beauftragung   errechnet   und   sofort   fällig.   Verpackung   und   Versendung   erfolgen erst    nach    Zahlung    dieser    Kosten.    Auktionsware,    die    nicht    unverzüglich,    spätestens    jedoch    10    Tage    nach    der    Auktion    vom Ersteigerer   abgeholt   wird,   kann   ohne   Mahnung   auf   Kosten   und   Gefahr   des   Ersteigerers   bei   einem   Spediteur   eingelagert   werden. Die   Haftung   für   etwaige   Beschädigung   (z.B.   an   Bilderrahmen   und   Verglasung),   Verlust   usw.   der   Auktionsware   ist   ausgeschlossen; Ziffer   11   Satz   2   gilt   entsprechend.   Ersteigerte,   aber   eingelagerte   Gegenstände   werden   erst   nach   vollständigem   Zahlungseingang ausgeliefert. 11.    Gegenüber    einem    Ersteigerer    von    Eigenware,    der    Unternehmer    im    Sinne    des    §    14    BGB    ist,    wird    die    kaufrechtliche Gewährleistung   ausgeschlossen.   Dies   gilt   nicht   für   Vorsatz   und   grobe   Fahrlässigkeit   sowie   für   die   Haftung   für   Schäden   aus   der Verletzung   des   Lebens,   des   Körpers   oder   der   Gesundheit,   die   auf   einer   vorsätzlichen   oder   fahrlässigen   Pflichtverletzung   des Versteigerers   oder   einer   vorsätzlichen   oder   fahrlässigen   Pflichtverletzung   eines   gesetzlichen   Vertreters   oder   Erfüllungsgehilfen   des Versteigerers   beruhen.   Auch   für   alle   anderen   Fälle   vertraglicher   oder   gesetzlicher   Schadensersatzansprüche   eines   Ersteigerers oder   eines   sonstigen   Teilnehmers   an   einer   Vorbesichtigung   oder   Auktion   gegen   den   Versteigerer   hat   dieser   nur   Vorsatz   und   grobe Fahrlässigkeit   zu   vertreten,   eine   Haftung   des   Versteigerers   wegen   leichter   Fahrlässigkeit   wird   ausgeschlossen.   Ziffer   11   Satz   2   gilt entsprechend. 12.   Jeder   Besucher,   der   sich   in   den   Geschäftsräumen   des   Versteigerers   aufhält,   haftet   für   jeden   von   ihm   verursachten   Schaden auch ohne sein Verschulden. 13.   Der   Versteigerer   kann   Personen   aus   besonderen   Gründen,   insbesondere   wegen   einer   Störung   der   Versteigerung,   von   der weiteren Teilnahme ausschließen. 14. Der Inhalt dieser Versteigerungsbedingungen gilt sinngemäß auch für den Freihandverkauf. 15.   Es   gilt   ausschließlich   deutsches   Recht   unter   Ausschluss   der   Normen   des   Kollisionsrechts.   Es   gilt   ausschließlich   die   deutsche Sprachversion   der   Versteigerungsbedingungen.   Das   UN-Abkommen   über   Verträge   des   internationalen   Warenkaufs   (CISG)   findet keine    Anwendung.    Zahlungs-    und    Erfüllungsort    ist    Herne.    Wenn    der    Vertragspartner    Kaufmann,    eine    juristische    Person öffentlichen   Rechts   oder   ein   öffentlich-rechtliches   Sondervermögen   ist   oder   wenn   er   im   Geltungsbereich   der   deutschen   Gesetze keinen   allgemeinen   Gerichtsstand   hat   oder   falls   sein   Wohnsitz   oder   gewöhnlicher   Aufenthalt   im   Zeitpunkt   der   Klageerhebung nicht   bekannt   ist   oder   falls   er   seinen   Wohnsitz   oder   gewöhnlichen   Aufenthalt   nach   Vertragsschluss   aus   dem   Geltungsbereich   der deutschen Gesetze verlegt hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart. 16.   Personenbezogene   Daten,   wie   Ihr   Name,   Ihre   Anschrift,   Telefonnummer   oder   E-Mail-Adresse   werden   erfasst,   wenn diese    Daten    von    Ihnen    freiwillig    angegeben    werden.    Wir    nutzen    Ihre    Daten    ausschließlich    für    die    Abwicklung    des Pfandgeschäftes, Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 17. Salvatorische Klausel Sollten    einzelne    Bestimmungen    dieses    Vertrages    lückenhaft    oder    unwirksam    sein,    so    wird    die    Wirksamkeit    der    übrigen Bestimmungen   dadurch   nicht   berührt.   Unwirksame   oder   lückenhafte   Regelungen   sind   durch   solche   zu   ersetzen   oder   zu   ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Stand Januar 2014, Auktionator-Herne KUL GmbH, Castroper Str. 81a, 44628 Herne E-Mail: info@auktionator-herne.de, Internet: www.Auktionator-Herne.de

Kontakt:     01717481243

Route anzeigen

Wir als Auktionshaus, öffentlich

zugelassene Auktionatoren in

Herne führen Pfand-, Insolvenz-,

Nachlass- & Öffentliche-

Versteigerungen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit

Ihre Fahrzeuge bis hin zu

Immobilien oder bei

Geschäftsaufgabe,

Insolvenzmassen,

Wertgegenstände aller Art über

uns als Versteigerer schnell und

zum höchstbietenden Gebot zu

vermarkten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Sie können uns direkt telefonisch

unter

0049 (0) 171 / 748 12 43

erreichen.

Nächste Auktion:

Aufgrund der aktuellen

Coronasituation finden keine

Auktionen statt.

Auktionator Herne  | Castroper Str. 81a | 44628 Herne | Tel: 00 49 (0) 171 / 748 12 43 |
AUKTIONATOR  HERNE Auktionator Karl & Uwe Lippe KUL GmbH

Aus unserem aktuellen Fahrzeugangebot:

Zum Verband

Sie    möchten    bei    einer    unserer    Auktionen    mitbieten    oder    mitbieten    lassen? Informationen   über   aktuelle   Versteigerungen   sowie   alle   wichtigen   Schritte   zur erfolgreichen   Auktion   finden   Sie   in   den   folgenden   Texten.   Wir   beraten   Sie   gerne zu weiteren Fragen. Auktionen   finden   im   Einzelnen   als   Fahrzeug-   (alles   was   einen   Motor   besitzt), Pfand-,   Unternehmens-,   Immobilien-,   Elektronik-,   Oldtimer-,   Betriebs-/Geschäfts- ,    Maschinen-    oder    auch    komplette    Lager-/Waren-Auktionen    statt.    Mit    der Teilnahme    an    der    Auktion,    ob    schriftlich    oder    persönlich,    bestätigen    Sie    die Kenntnisnahme      der      Versteigerungsbedingungen.      Alle      Gegenstände      sind gebraucht.   Alle   Gegenstände/Auktionsgüter   können   vor   der   Versteigerung   zwei Stunden   besichtigt   werden.   Verkauft   wird   unter   Ausschluss   der   Gewährleistung. Alle   Beschreibungen   stellen   keine   Garantie   im   Rechtssinne   dar.   Nutzen   Sie   bitte die   Möglichkeit   der   persönlichen   Besichtigung   vor   der   Auktion.   Die   nach   bestem Wissen,    Gewissen    zusammengestellten    Katalogbeschreibungen    stellen    keine Garantien   im   Rechtssinne   dar.   Bitte   überzeugen   Sie   sich   selbst   vom   Zustand aller   zu   versteigernden   Sachen.   Den   Interessenten   steht   es   frei,   sich   über   das Ausmaß,   den   Umfang   oder   Art   selbst   zu   erkundigen   und   die   Besichtigung   selbst wahrzunehmen.   Der   Zuschlag   verpflichtet   zur   Abnahme   des   Auktionsguts.   Es gibt    leider    ausnahmslos    keinerlei    Gewährleistung/Gewährleistungsansprüche sowie    keine    Rückgaberecht    oder    Widerrufrecht,    auch    nicht    wenn    sich    im Nachhinein   Mängeln   herausstellen.   Für   den   Ersteigerer   sind   die   abgegebenen Gebote   immer   bindend,   ob   in   schriftlicher   Form,   vor   der   Auktion   oder   persönlich während   der   Auktion,   für   uns   als   Auktionator   jedoch   freibleibend.   Das   Eigentum an   der   versteigerten   Sache   geht   mit   vollständiger   Bezahlung   auf   den   Ersteigerer über.    Zum    Zuschlagspreis    ist    ein    Aufgeld    zu    entrichten,    zzgl.    oder    inkl.    der gesetzlichen   Mehrwertsteuer.   Mit   Erteilung   des   Zuschlages   geht   die   Gefahr   für einen   Schaden   oder   den   Verlust   sofort   auf   den   Ersteigerer   über.   Wird   das   mit dem   Einlieferer   vereinbarte   Limit   nicht   erreicht   so   erfolgt   ein   Zuschlag   immer unter   Vorbehalt.   Der   Gesamtbetrag   ist   mit   dem   Zuschlag   fällig.   Der   Erwerber verpflichtet   sich   die   ersteigerten   Gegenstände   sofort   abzuholen.   Sind   Sie   ein gewerblicher     Bieter,     legen     Sie     bitte     Ihre     Gewerbeanmeldung     sowie     bei juristischen    Personen    bitte    zusätzlich    den    Handelsregisterauszug    vor.    Den Zuschlag   bekommen   Sie   wenn   Sie   Höchstbietender   sind   und   nach   dreimaligem wiederholen   Ihres   Gebotes   durch   den   Auktionator   kein   höheres   Gebot   folgt. Dann erhalten Sie den Zuschlag. Im        Folgenden        finden        Sie        die        Auktionsbedingungen        sowie        die Auktionsverordnung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg. Versteigerungsbedingungen Durch   die   Teilnahme   an   der   Versteigerung   werden   die   nachfolgenden   Punkte anerkannt und zum Inhalt der Vereinbarungen mit dem Versteigerer gemacht: 1.   Die   Versteigerung   erfolgt   freiwillig.   Sie   wird   von   der   Karl   &   Uwe   Lippe   KUL GmbH,    (im    Folgenden    "Versteigerer"),    im    Namen    und    für    Rechnung    des Einlieferers   durchgeführt.   Die   Namhaftmachung   der   Einlieferer   ist   gewährleistet. Eigenware     ist     im     Besitzverzeichnis     des     jeweiligen     Kataloges     besonders aufgeführt. 2.     Der     Versteigerer     behält     sich     vor,     die     zur     Versteigerung     gelangenden Gegenstände        (im        Folgenden        "Auktionsware")        zu        Katalognummern zusammenzufassen,    zu    trennen    und,    wenn    ein    besonderer    Grund    vorliegt, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. 3.   Die   gesamte   Auktionsware   kann   vor   der   Versteigerung   besichtigt   und   geprüft werden.   Sie   ist   gebraucht   und   wird   in   dem   Zustand   versteigert,   in   dem   sie   sich im      Augenblick      des      Zuschlages      befindet.      Ersatzstücke      im      Sinne      einer Nachlieferung   gemäß   §   439   BGB   existieren   nicht.   Mit   Ausnahme   der   aus   dem Katalog   ersichtlichen   Eigenware   übernimmt   der   Versteigerer   keine   Haftung   für offene   und   versteckte   Mängel   sowie   Zuschreibungen,   jedoch   verpflichtet   er   sich, innerhalb   der   gesetzlichen   Gewährleistungsfrist   (§   438   BGB)   vorgetragene   und begründete   Mängelrügen   des   Ersteigerers   unverzüglich   an   den   Einlieferer   der bemängelten   Sache   weiterzuleiten.   Der   Versteigerer   übernimmt   bezüglich   der versteigerten   Gegenstände   weder   Beschaffenheits-   noch   Haltbarkeitsgarantien. Beschreibungen    im    Katalog,    insbesondere    die    Angabe    von    Maßen,    Gewicht, Herkunft,   Alter,   Vollständigkeit,   Erhaltungszustand   usw.   wurden   nach   bestem Wissen     und     Gewissen     in     den     Katalog     aufgenommen,     dienen     aber     der Abgrenzung     der     Auktionsgegenstände     untereinander     und     stellen     keine kaufrechtlichen     Beschaffenheitsangaben,     insbesondere     keinen     Antrag     auf Abschluss   einer   Beschaffenheitsvereinbarung   dar.   Der   Erhaltungszustand   der Auktionsware   wird   im   Katalog   nur   gelegentlich   erwähnt.   Fehlende   Angaben   zum Erhaltungszustand         der         Auktionsware         begründen         ebenfalls         keine Beschaffenheitsvereinbarung.      Entsprechendes      gilt      für      mündliche      oder schriftliche      Auskünfte,      die      sich      ein      Ersteigerer      von      Mitarbeitern      des Versteigerungshauses einholt. 4.   Der   Aufruf   erfolgt   regelmäßig   zum   Katalogpreis,   es   sei   denn,   dass   bereits höhere    schriftliche    Gebote    vorliegen.    Gesteigert    wird    nach    Ermessen    des Versteigerers,    in    der    Regel    um    10    %,    mindestens    jedoch    um    €    10,00.    Der Versteigerer   kann   ein   Gebot   ablehnen;   dies   gilt   insbesondere   dann,   wenn   ein Bieter,    der    dem    Versteigerer    nicht    bekannt    ist,    nicht    bis    zum    Beginn    der Versteigerung   Sicherheit   leistet.   In   diesem   Fall   bleibt   das   vorangegangene   Gebot verbindlich.      Maßgeblich      für      schriftliche      Gebote      ist      ausschließlich      die Katalognummer      und      nicht      die      Titelangabe.      Nur      Kunden,      denen      das Auktionshaus   eine   Kundennummer   erteilt   hat,   können   ihre   schriftlichen   Gebote per   Fax   senden.   Neukunden   werden   erst   nach   ausreichender   Legitimation   als Bieter   akzeptiert.   Aus   rechtlichen   Gründen   können   wir   keine   Gebote   via   E-Mail annehmen.     Schriftliche     sowie     telefonische     Gebote     müssen     spätestens     24 Stunden   vor   Beginn   der   Auktion   eingegangen   sein.   Bei   telefonischen   Geboten kann   nicht   dafür   eingestanden   werden,   dass   eine   Verbindung   zustande   kommt. Die   Gebote   sind   bindend   und   verstehen   sich   ohne   Aufgeld   und   Mehrwertsteuer. Die Zuschläge erfolgen bestmöglich. 5.   Der   Zuschlag   wird   erteilt,   wenn   nach   dreimaligem   Aufruf   kein   höheres   Gebot abgegeben   wird.   Geben   mehrere   Personen   das   gleiche   schriftliche   Gebot   ab, entscheidet    die    zeitliche    Reihenfolge    der    eingegangenen    Gebote    oder    in Zweifelsfällen     das     Los.     Der     Versteigerer     kann     den     erteilten     Zuschlag zurücknehmen   und   die   Sache   erneut   ausbieten,   wenn   irrtümlich   ein   rechtzeitig abgegebenes,     höheres     Gebot     übersehen     und     dies     vom     Bieter     sofort beanstandet   worden   ist   oder   sonst   Zweifel   über   den   Zuschlag   bestehen.   Will   ein Höchstbietender    sein    Gebot    nicht    gelten    lassen,    kann    der    Versteigerer    ihm dennoch    den    Zuschlag    erteilen    und    Vertragserfüllung    verlangen    oder    den Zuschlag    auf    das    unmittelbar    vorher    abgegebene    Gebot    erteilen    oder    den Gegenstand   neu   ausrufen.   Der   Versteigerer   kann   die   Erteilung   des   Zuschlages verweigern   oder   den   Zuschlag   unter   Vorbehalt   erteilen,   wenn   ein   besonderer Grund    vorliegt.    Erfolgt    ein    Zuschlag    unter    Vorbehalt,    ist    der    Ersteigerer    4 Wochen    an    sein    Gebot    gebunden.    Erhält    er    innerhalb    dieser    Zeit    nicht    den vorbehaltlosen   Zuschlag,   so   erlischt   sein   Gebot.   Wird   ein   Vorbehalt   durch   den Einlieferer   nicht   genehmigt   oder   bietet   jemand   das   Limit,   kann   der   Gegenstand ohne Rückfrage an den höher Bietenden abgegeben werden. 6.    Der    Zuschlag    verpflichtet    zur    unverzüglichen    Abnahme    und    Zahlung    des Kaufpreises.    Mit    der    Erteilung    des    Zuschlages    geht    die    Gefahr    für    etwaige Beschädigungen,   Verluste   usw.   auf   den   Ersteigerer   über,   das   Eigentum   erst   nach vollständiger    Zahlung    des    Kaufpreises    und    der    Übergabe.    Jeder    Ersteigerer erwirbt   in   eigenem   Namen   auf   eigene   Rechnung   und   ist   für   seine   Bieternummer selbst verantwortlich. 7.   Der   Kaufpreis   setzt   sich   zusammen   aus   dem   Betrag,   auf   den   der   Zuschlag erteilt   wird   (Zuschlagpreis),   einem   Aufgeld   von   20   -10   %   aus   dem   Zuschlagpreis und    der    jeweiligen    gesetzlichen    Mehrwertsteuer,    die    nur    auf    das    Aufgeld erhoben   wird.   Bei   der   gemäß   Ziffer   1   besonders   gekennzeichneten   Eigenware wird    die    jeweilige    gesetzliche    Mehrwertsteuer    auf    den    Netto-Rechnungspreis (Zuschlagpreis    +    Aufgeld)    erhoben.    Die    im    Katalog    mit    *    gekennzeichnete Eigenware    unterliegt    dem    ermäßigten    Mehrwertsteuersatz.    Während    oder unmittelbar    nach    der    Versteigerung    ausgestellte    Rechnungen    bedürfen    der Nachprüfung   durch   den   Versteigerer,   der   sich   insoweit   den   Einwand   irrtümlicher Berechnung vorbehält. 8.     Der     Kaufpreis     gemäß     Ziffer     7     ist     nach     dem     Zuschlag     und     der Aushändigung   der   Rechnung   sofort   fällig   und   bar   an   den   Versteigerer   zu bezahlen,   wenn   das   Gebot   persönlich   abgegeben   wurde.   Bei   Erwerb   durch schriftliches     Gebot     ist     die     Zahlung     innerhalb     von     8     Tagen     nach Rechnungsdatum     fällig     und     zu     leisten.     Schecks     können     erst     nach vorbehaltloser   Bankgutschrift   unter   Berechnung   aller   Spesen   als   Erfüllung anerkannt     werden.     Leistet     der     Ersteigerer     auf     eine     Mahnung     des Versteigerers,   die   nach   Eintritt   der   Fälligkeit   erfolgt,   den   Kaufpreis   nicht,   so kommt   er   durch   diese   Mahnung   in   Zahlungsverzug.   Der   Ersteigerer   kommt auch   ohne   Mahnung   mit   der   Zahlung   des   Kaufpreises   spätestens   dann   in Zahlungsverzug,   wenn   er   nicht   innerhalb   von   30   Tagen   nach   Fälligkeit   und Zugang   der   Rechnung   Zahlung   leistet.   Stundung   des   Kaufpreises   wird   nicht gewährt.    Der    Versteigerer    ist    im    Verzugsfall    berechtigt,    den    gesamten Kaufpreis   im   eigenen   Namen   gegen   den   Ersteigerer   gerichtlich   geltend   zu machen. 9.    Bei    Zahlungsverzug    kann    der    Versteigerer,    unbeschadet    weitergehender Ansprüche,    Verzugszinsen    in    Höhe    des    banküblichen    Zinssatzes    für    offene Kontokorrentkredite    verlangen.    Kommt    der    Ersteigerer    mit    seiner    Pflicht    zur Zahlung   oder   Abnahme   eines   ersteigerten   Gegenstandes   in   Verzug,   so   haftet   er für   jeglichen   dadurch   entstandenen   Schaden;   der   Versteigerer   kann   wahlweise Erfüllung     des     Kaufvertrages     oder     Schadensersatz     wegen     Nichterfüllung verlangen     und     den     Gegenstand     auf     Kosten     des     Ersteigerers     nochmals ver­steigern.    In    diesem    Fall    haftet    der    Ersteigerer,    dessen    Rechte    aus    dem vorangegangenen   Zuschlag   erlöschen,   für   jeden   Ausfall;   auf   einen   möglichen Mehrerlös   hat   er   jedoch   keinen   Anspruch   und   wird   auch   nicht   zu   einem   weiteren Gebot   zugelassen.   Die   gesetzlichen   Rechte   des   Versteigerers,   die   sich   aus   dem Verzug des Ersteigerers ergeben, bleiben unberührt. 10.     Erfüllungsort     für     die     Übereignung     der     ersteigerten     Ware     sind     die Geschäftsräume   des   Versteigerers.   Ein   Anspruch   des   Ersteigerers   auf   Versand der   ersteigerten   Ware   besteht   nicht.   Ein   Versand   erfolgt   nur   ausnahmsweise und   auf   ausdrückliche   Beauftragung   durch   den   Ersteigerer   und   auf   seine   Kosten und   Gefahr.   Die   Kosten   für   Verpackung   und   Versendung   werden   nach   Größe, Zuschlagpreis   und   Empfindlichkeit   bei   der   Beauftragung   errechnet   und   sofort fällig.   Verpackung   und   Versendung   erfolgen   erst   nach   Zahlung   dieser   Kosten. Auktionsware,    die    nicht    unverzüglich,    spätestens    jedoch    10    Tage    nach    der Auktion   vom   Ersteigerer   abgeholt   wird,   kann   ohne   Mahnung   auf   Kosten   und Gefahr   des   Ersteigerers   bei   einem   Spediteur   eingelagert   werden.   Die   Haftung   für etwaige   Beschädigung   (z.B.   an   Bilderrahmen   und   Verglasung),   Verlust   usw.   der Auktionsware   ist   ausgeschlossen;   Ziffer   11   Satz   2   gilt   entsprechend.   Ersteigerte, aber        eingelagerte        Gegenstände        werden        erst        nach        vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. 11.   Gegenüber   einem   Ersteigerer   von   Eigenware,   der   Unternehmer   im   Sinne   des §   14   BGB   ist,   wird   die   kaufrechtliche   Gewährleistung   ausgeschlossen.   Dies   gilt nicht   für   Vorsatz   und   grobe   Fahrlässigkeit   sowie   für   die   Haftung   für   Schäden   aus der    Verletzung    des    Lebens,    des    Körpers    oder    der    Gesundheit,    die    auf    einer vorsätzlichen   oder   fahrlässigen   Pflichtverletzung   des   Versteigerers   oder   einer vorsätzlichen   oder   fahrlässigen   Pflichtverletzung   eines   gesetzlichen   Vertreters oder   Erfüllungsgehilfen   des   Versteigerers   beruhen.   Auch   für   alle   anderen   Fälle vertraglicher   oder   gesetzlicher   Schadensersatzansprüche   eines   Ersteigerers   oder eines   sonstigen   Teilnehmers   an   einer   Vorbesichtigung   oder   Auktion   gegen   den Versteigerer   hat   dieser   nur   Vorsatz   und   grobe   Fahrlässigkeit   zu   vertreten,   eine Haftung   des   Versteigerers   wegen   leichter   Fahrlässigkeit   wird   ausgeschlossen. Ziffer 11 Satz 2 gilt entsprechend. 12.   Jeder   Besucher,   der   sich   in   den   Geschäftsräumen   des   Versteigerers   aufhält, haftet für jeden von ihm verursachten Schaden auch ohne sein Verschulden. 13.   Der   Versteigerer   kann   Personen   aus   besonderen   Gründen,   insbesondere wegen     einer     Störung     der     Versteigerung,     von     der     weiteren     Teilnahme ausschließen. 14.   Der   Inhalt   dieser   Versteigerungsbedingungen   gilt   sinngemäß   auch   für   den Freihandverkauf. 15.   Es   gilt   ausschließlich   deutsches   Recht   unter   Ausschluss   der   Normen   des Kollisionsrechts.     Es     gilt     ausschließlich     die     deutsche     Sprachversion     der Versteigerungsbedingungen.       Das       UN-Abkommen       über       Verträge       des internationalen    Warenkaufs    (CISG)    findet    keine    Anwendung.    Zahlungs-    und Erfüllungsort   ist   Herne.   Wenn   der   Vertragspartner   Kaufmann,   eine   juristische Person   öffentlichen   Rechts   oder   ein   öffentlich-rechtliches   Sondervermögen   ist oder   wenn   er   im   Geltungsbereich   der   deutschen   Gesetze   keinen   allgemeinen Gerichtsstand    hat    oder    falls    sein    Wohnsitz    oder    gewöhnlicher    Aufenthalt    im Zeitpunkt   der   Klageerhebung   nicht   bekannt   ist   oder   falls   er   seinen   Wohnsitz oder   gewöhnlichen   Aufenthalt   nach   Vertragsschluss   aus   dem   Geltungsbereich der    deutschen    Gesetze    verlegt    hat,    wird    als    ausschließlicher    Gerichtsstand München vereinbart. 16.   Personenbezogene   Daten,   wie   Ihr   Name,   Ihre   Anschrift,   Telefonnummer oder   E-Mail-Adresse   werden   erfasst,   wenn   diese   Daten   von   Ihnen   freiwillig angegeben     werden.     Wir     nutzen     Ihre     Daten     ausschließlich     für     die Abwicklung    des    Pfandgeschäftes,    Ihre    Daten    werden    nicht    an    Dritte weitergegeben. 17. Salvatorische Klausel Sollten    einzelne    Bestimmungen    dieses    Vertrages    lückenhaft    oder    unwirksam sein,   so   wird   die   Wirksamkeit   der   übrigen   Bestimmungen   dadurch   nicht   berührt. Unwirksame   oder   lückenhafte   Regelungen   sind   durch   solche   zu   ersetzen   oder   zu ergänzen,    die    dem    ursprünglichen    Vertragswillen    der    Parteien    in    gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Stand   Januar   2014,   Auktionator-Herne   KUL   GmbH,   Castroper   Str.   81a,   44628 Herne E-Mail: info@auktionator-herne.de, Internet: www.Auktionator-Herne.de

Kontakt:     01717481243

Route anzeigen